Schallschutz ist keine Nebensächlichkeit

Unzumutbarer Lärm in der Mietwohnung

Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ohne Belästigung durch Lärm zu leben. Doch ab wann sind Geräusche unzumutbarer Lärm, ab welcher Lautstärke können sie sogar gesundheitsschädigend sein? Wie kann man sich dagegen wehren, und was muss hingenommen werden?

Lärm, den ein durchschnittlich gesunder Mensch nicht mehr ertragen kann, erlangt mietrechtliche Bedeutung, wenn er sehr oft oder dauerhaft auftritt. Wird er durch Mieter verursacht, die sehr oft laute Partys feiern, kann dies als Mangel an der Mietsache gelten, der zur Mietminderung berechtigt. Aber zuvor muss der Vermieter aufgefordert werden, den Störenfried zur Ordnung zu rufen. Auch kann Lärm von außen, der von einer nahen Baustelle herüber tönt, zur Mietminderung berechtigen, auch wenn der Vermieter darauf gar keinen Einfluss hat. Allerdings müssen immer die näheren Umstände geklärt werden. Wenn beispielsweise schon beim Einzug in die Wohnung zu erwarten war, dass solcher Lärm durch Lückenbebauung auftreten könnte, ist das kein Grund für Mietminderung.

Bei einem Nachbarn im Haus, der ohne laute Beschallung der ganzen Umgebung offenbar nicht auskommen kann, sollte zuerst eine direkte Aussprache gesucht werden. Bleibt er uneinsic...


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