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Eine zulässige Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung?
Arbeitsrecht
In einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/803447.eine-zulaessige-frage-des-arbeitgebers-nach-der-schwerbehinderung.html
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