Rechner des Betriebsrates wurde überwacht

Bespitzelung am Arbeitsplatz

Im nd-ratgeber vom 24. Oktober 2012 sind wir an dieser Stelle auf den juristischen Streitfall eingegangen, inwieweit private Chatprotokolle auf dem Arbeitsplatzrechner als Beweis genutzt werden dürfen, um in einem vermuteten Diebstahlsfall eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Heute geht es darum, ob eine Großbäckerei den Rechner des Betriebsrates überwachen darf, um Datenmanipulationen nachzuweisen.

Der Fall: Die Großbäckerei Ihle überwacht den Computer ihres Betriebsratsvorsitzenden, um ihm Datenmanipulationen nachzuweisen - die Kündigung folgt. Doch das war unzulässig, entschied das Arbeitsgericht Augsburg am 4. Oktober 2012. Denn auch E-Mails des Mannes wurden gespeichert.

Die Großbäckerei hatte den Rechner des 54-jährigen Mitarbeiters kontrolliert. Die von dem Unternehmen eingesetzte Software habe etwa fünf Minuten lang jede Sekunde die Benutzeroberfläche des Computers gespeichert. Dies sei unverhältnismäßig gewesen, urteilte das Gericht. Das Unternehmen habe Persönlichkeitsrechte des Mannes verletzt. Damit gab das Gericht einem Antrag des Betriebsrate...


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