Das Auto kommt defekt aus der Waschanlage

Wie reagiere ich als Autofahrer richtig?

Statistisch gesehen fahren die meisten Autofahrer einmal pro Monat ihr Auto in eine Waschanlage. Doch was ist konkret zu tun, wenn der teure Lack einige Kratzer abbekommt, der Scheibenwischer abbricht oder der Seitenspiegel einen Sprung erhalten hat? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt nachfolgend Tipps für Autofahrer, was in dieser Situation zu tun ist.

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes zu Waschanlagen können Kunden durchaus erwarten, dass sie ihr Auto nach dem Waschvorgang unversehrt wiederbekommen. Anlagenbetreiber hingegen dürfen die Haftung für Schäden nicht von vornherein vollständig ausschließen oder lediglich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränken (BGH-Urteil, Az. X ZR 133/03).

Die Juristin Anne Kronzucker konkretisiert: »Ein Hinweisschild mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Einfahrt der Waschstraße, das jegliche Haftung des Betreibers ausschließt, ist ungültig!« Dennoch empfiehlt sich ein Blick auf die AGB. Denn sie erinnern den Kunden daran, dass er für den Schaden an Komponenten, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, selber haftet.

Vor der Fahrt in eine Waschanlage empfiehlt sich eine Überprüfung des Autos: Antennen sollten eingefahren oder abgeschraubt werden, Scheibenwischer müs...


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