Lehrer haben einen Anspruch auf Kostenerstattung bei den Schulfahrten

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Wer Schulfahrten will, muss als Lehrer auf die Rückzahlung von Reisekosten verzichten. Diese Praxis steht nicht nur in Nordrhein-Westfalen in der Kritik. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stärkte mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2012 (Az. 9 AZR 183/11) die Position der Lehrer gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Nach diesem Richterspruch dürfen Lehrer nicht grundsätzlich auf den Reisekosten für Schulfahrten sitzen bleiben. Die Praxis des Landes Nordrhein-Westfalen (im übrigen auch eine Handhabung in anderen Bundesländern), Schulfahrten nur zu genehmigen, wenn die Lehrer auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten, sei nicht rechtens, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Bundesrichter sahen in dem Verfahren in NRW einen groben Verstoß des Landes gegen seine Fürsorgepflicht. Die Lehrer hätten nur die Wahl zwischen zwei Übeln: auf die Rückerstattung ihrer Auslagen zu verzichten oder die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass es keine Schulfahrten gebe.

Das BAG verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die Schulfahrten in NRW nach der Wanderrichtlinie des Landes Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen sind. D...


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