Henkel will Demos abfilmen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Die rot-schwarze Senatskoalition hat ein neues Gesetz zur Videoüberwachung von Demonstrationen ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Der sperrige Titel der Vorlage: »Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen«. Dass die Große Koalition eine solches Gesetz verabschieden will, war schon im Koalitionsvertrag angekündigt worden.

Eine Neuregelung ist nötig, weil das Berliner Verwaltungsgericht im Sommer 2010 entschieden hatte, dass die Beobachtung einer Versammlung einer Rechtsgrundlage bedarf. Denn das Abfilmen in Echtzeit einer friedlichen Großversammlung stufte das Gericht damals als rechtswidrig ein. Es müsse schon eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegen, damit gefilmt werden dürfe. Erfolgreich geklagt gegen die Überwachungsmanie der Polizei hatte damals eine Anti-Atom-Initiative aus dem niedersächsischen Wendland, deren Aufzug im 2009 permanent überwacht worden war.

Unter Rot-Rot hatte die Linkspartei noch ein neues Gesetz zur Regelung der Videoüberwachung bei Versammlungen verhindert. Der nun bekannt gewordene Vorstoß der Großen Koalition wird von der Opposition im Abgeordnetenhaus scharf kritisiert. »Das ist ein Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit«, sagt der Abgeordnete der Linkspartei, Hakan Taş. Dieses Grundrecht müsse verteidigt werden. Denn künftig würden potenzielle Demonstrationsteilnehmer abgeschreckt, weil sie damit rechnen müssen, dass sie auf dem Aufzug gefilmt werden.

Auch die Grünen sehen die Verschärfung kritisch. »Der Vorschlag ist schlecht. Es gibt keinen Grund, friedliche Demonstrationen zu überwachen«, sagt der innenpolitische Sprecher der Partei, Benedikt Lux. Und: »Bislang konnten unübersichtliche Demonstrationen auch ohne das Abfilmen stattfinden. Sollten sich Straftaten anbahnen, darf die Polizei filmen. Das muss reichen.«

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