Städtetag beklagt Kitaplatz-Misere

Bund soll Verantwortung im Klagefall übernehmen

  • Oliver Hilt, Saarbrücken
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird nach Überzeugung des Deutschen Städtetags zum Stichtag 1. August 2013 nicht überall erfüllt. Gefordert wird, dass bei Schadenersatzforderungen der Bund die Verantwortung übernimmt.

Rund 120 Stadtoberhäupter haben sich zwei Tage lang in Saarbrücken mit der Zahl 220 000 beschäftigt. So viele Betreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts und dieses Manko lässt eine Klagewelle erwarten, denn ab 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige.

Dass dieser Anspruch nicht fristgerecht im nächsten Jahr erfüllt werden kann, ist längst kein Geheimnis mehr. Beim Deutschen Städtetag kann man sich allerdings vorstellen, die Zahl der fehlenden Plätze zumindest auf einen »niedrigen sechsstelligen Betrag« zu vermindern, so Städtetagspräsident Christian Ude (SPD) nach einer Präsidiumssitzung in Saarbrücken. Damit ist allerdings auch klar, dass nicht einmal das Minimalziel einer Versorgungsquote von 35 Prozent erreicht werden kann. Das sei ohnehin eine von Bund und Ländern ...


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