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Attest am ersten Krankheitstag
Urteil: Arbeitgeber dürfen ärztliche Bescheinigung sofort verlangen
Erfurt (dpa/nd). Beschäftigte müssen auf Verlangen des Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Es liege es in deren Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass zu verlangen, entschieden die ob...
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