Ein Satz für Friedrichs Stammbuch

NPD-Verbot? Man wird sehen ...

Zwar ist seit der Entdeckung des rechtsextremistischen NSU-Terrorismus bereits ein Jahr vergangen, doch die Sicherheitsbehörden wandeln noch immer durch ein dunkles Tal.

Harald Range, seines Zeichens Generalbundesanwalt, ist zufrieden mit den Leistungen des Bundeskriminalamtes (BKA). Das habe »hervorragende kriminalistische Arbeit« geleistet und aus dem vielgestaltigen Beweismosaik ein »klares Bild über die terroristische Vereinigung« geschaffen. So habe man in kurzer Zeit eine fast 500-seitige Anklage gegen Beate Zschäpe und Unterstützer der NSU-Mörderzelle zusammenstellen können.

Es wird sich bei der Verhandlung in München zeigen, wie gerichtsfest das ist, was das BKA zusammengetragen hat. Doch eines sei schon jetzt klar: Ohne V-Leute wird es »auch künftig unmöglich sein, terroristische Bestrebungen aufzuhellen«. Diese These konnte der oberste staatliche Ankläger natürlich nicht anhand des Falls belegen. So griff Range auf den Fall Martin Wiese zurück, der 2003 verhandelt wurde. Es ging um Planungen für einen Sprengstoffanschlag gegen das jüdische Gemeindezentrum in München. Damals hatte ein V-Man...


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