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Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld
Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt erneut Rechte der Fluggäste
Bei der Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 23. Oktober 2012 (Az. C-581/10 und Az. C-629/10) und bestätigte damit seine frühere Rechtsprechung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804763.ab-drei-stunden-verspaetung-gibt-es-geld.html
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