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Eigentümer übergangen

Wohnungseigentum

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung deren Beschlüsse nichtig macht (Urteil vom 20. Juli 2012, Az. V ZR 235/11). Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, hatte eine Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer, dem eine Garage gehört, auf Zahlung rückständiger Hausgelder verklagt. Die zu Grunde liegenden Abrechnun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804777.eigentuemer-uebergangen.html

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