Grenzen auch für Bagatellschäden

Kleinreparaturen im Mietvertrag

Obwohl Vermieter für Reparaturen und laufende Instandhaltung der vermieteten Wohnungen gesetzlich verpflichtet sind (§ 535 BGB), werden Mietern in vielen Mietverträgen die Kosten von sogenannten Kleinreparaturen auferlegt.

Das ist nirgendwo gesetzliche Vorschrift, hat sich aber in der Rechtsprechung so eingebürgert. Wer eine Wohnung mieten will, findet oft im Mietvertragstext, den er unterschreiben soll, eine Klausel wie: »Der Mieter trägt die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden.« Wird das vom Bewerber abgelehnt, bekommt er die Wohnung nich...


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