Wenn die eigene Mietwohnung verkauft wird

Wohnungssprivatisierung

Immobilienhändler kaufen Wohnungsbestände auf, um sie irgendwann gewinnbringend weiter zu veräußern. Dabei stören die dort noch wohnenden Mieter das Geschäft, weil sich leere und modernisierte Wohnungen besser verkaufen lassen.

Dabei fallen ihnen die merkwürdigsten Argumente ein. Einer Berliner Mieterin wurde vom neuen Eigentümer nahe gelegt, ihre Mietwohnung zu kaufen oder auszuziehen. Als sie beides ablehnte, schickte er ihr einen »Mietaufhebungsvertrag« und verlangte, dass sie zustimmt und unterschreibt.

Natürlich lehnte sie diese als »Vereinbarung« bezeichnete ungesetzliche Zumutung ab. Darüber berichtete das »MieterMagazin« des Berliner Mietervereins in der Oktoberausgabe.

Mieter sollten sich durch solche Praktiken nicht verunsichern lassen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt § 566 eindeutig das geltende Recht unter dem Titel »Kauf bricht nicht Miete«. Der erste Absatz besagt: »Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber a...


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