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Wenn beide Konfliktparteien jubeln

Das Urteil zum kirchlichen Streikrecht lässt vieles offen. Kirchen wie Gewerkschaften warten auf die schriftliche Begründung

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen lässt Fragen offen: Zwar wurde das bisher gültige Streikverbot gelockert. Aber unklar ist, wann künftig gestreikt werden darf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805171.wenn-beide-konfliktparteien-jubeln.html

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