Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Zu geringe Rückkaufswerte bei Kündigung
BGH-Urteil zu unzulässigen Klauseln in Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun auch Vertragsklauseln der Generali Lebensversicherung wegen zu geringer Rückkaufswerte für unzulässig erklärt (siehe auch nd-ratgeber vom 21. November 2012). Wer einen Nachzahlungsantrag stellen will, sollte das noch vor Jahresende tun.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805645.zu-geringe-rueckkaufswerte-bei-kuendigung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.