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Zu geringe Rückkaufswerte bei Kündigung

BGH-Urteil zu unzulässigen Klauseln in Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun auch Vertragsklauseln der Generali Lebensversicherung wegen zu geringer Rückkaufswerte für unzulässig erklärt (siehe auch nd-ratgeber vom 21. November 2012). Wer einen Nachzahlungsantrag stellen will, sollte das noch vor Jahresende tun.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805645.zu-geringe-rueckkaufswerte-bei-kuendigung.html

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