Neue Berechnungsgrundlage

Elterngeld ab 2013

Damit Väter und Mütter in Elternzeit nach der Geburt des Kindes schneller Geld bekommen, hat die Bundesregierung die Berechnung vereinfacht. Doch die im Juli 2012 vom Bundesrat verabschiedete gesetzliche Änderung könnte einige Familien allerdings Geld kosten.

Das Elterngeld berechnet sich bisher nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Bislang konnten Eltern ihre tatsächlich gezahlten Steuern- und Sozialbeiträge abziehen. Das gilt im kommenden Jahr nicht mehr.

Von 2013 an berechnet sich der Nettolohn - und damit die Grundlage des Elterngelds - anhand von Pauschalen. Das Elterngeld wird anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Diese Vorgehensweise spart bei Antragstellung Zeit, beschleunigt die Auszahlung und reduziert Verwaltungsaufwand, da nicht Mon...


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