Rutschpartie und Schmerzensgeld

Winterdienst

Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen wieder die alljährlichen winterlichen Pflichten zu. Sobald mit Schnee- und Eisglätte zu rechnen ist, müssen sie auf ihrem Abschnitt des Gehwegs dafür sorgen, dass man dort gefahrlos laufen kann.

Die Kommunen übertragen die Räumpflicht für die Fußwege in der Regel auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Je nach Gemeindeordnung wird eine bestimmte Zeit für die Gefahrenbeseitigung vorgegeben - meist zwischen 7 und 20 Uhr.

Mit der Räumpflicht geht auch die Haftung von der Kommune auf den Hauseigentümer über. Damit trägt er ein erhebliches finanzielles Risiko: So musste eine Hauseigentümergemeinschaft über 10 000 Euro Schmerzensgeld an eine Frau zahlen, die auf einem ungestreuten Weg ausglitt und sich verletzte (OLG Frankfurt am Main. Az. 3 U 93/01). Bedingung ist natürlich, das...


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