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Kündigung nach Gemecker über Facebook
Gemecker über den Arbeitgeber im Internet-Netzwerk Facebook rechtfertige eine fristlose Kündigung, urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm am 11. Oktober 2012 (Az. 3 Sa 644/12). Es stufte die Äußerungen eines Auszubildenden aus Bochum als »Beleidigung« ein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805653.kuendigung-nach-gemecker-ueber-facebook.html
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