Während OP telefoniert - Chefarzt behält Job

Umstrittenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Der Chefarzt telefonierte während einer Operation im OP-Saal privat - das ist aber kein Grund für einen Rauswurf, befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 2 AZR 495/11).

Die Geschichte klingt wie ein schlechter Scherz, die richterliche Entscheidung ist kaum zu fassen: Ein Chefarzt telefonierte während Operationen mit seinem privaten Handy und wurde deshalb fristlos gekündigt.

Rauswurf nach Meinungsverschiedenheiten?

Der Chirurg wehrte sich gegen den Rauswurf - und die höchsten deutschen Arbeitsrichter gaben ihm jetzt Recht. Der 52-Jährige darf seinen Job behalten. Was steckt hinter dem Urteil des BAG?

Der entlassene Mediziner arbeitete seit 2005 als Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie (Bauchchirurgie) in der Klinik. Im Juni 2008 kam es zu Konflikten zwischen dem Arzt und der Klinik. Der Chirurg wurde aufgefordert, sich auf sein »Kerngeschäft Viszeralchirurgie zu konzentrieren« und andere Operationen zu unterlassen, heißt es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mainz.

Noch im selben Monat wollte das Krankenhaus sich von dem Mediziner trennen, der lehnte jedoch...


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