Mit offenem Visier

Riskiert seinen Job, wer im Internet, in sozialen Netzwerken wie »Facebook« über die Kolleginnen und Kollegen herzieht? Ein Chef sah es so und kündigte nach entsprechender Tat einem Mitarbeiter fristlos.

Das nun bekannt gewordene Urteil des Duisburger Arbeitsgerichts zum Thema ist zu begrüßen, denn es enthält zwei wichtige Komponenten. Erstens kassierten die Richter die Kündigung. Zuvor hätte der Mann abgemahnt werden müssen. Das scheint richtig, denn zwar dient das öffentliche Lästern dazu, das Betriebsklima negativ zu beeinflussen und ein fürs Arbeiten notwendiges Vertrauen gar zu zerstören. Doch eine fristlose Kündigung ist ein so drastisches Mittel, dass sie Ausnahme bleiben beziehungsweis...


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