Der Wert der Ehejahre

Bei der Bemessung von Unterhalt für Expartner soll die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 wird für Geschiedene die »nacheheliche Solidarität« auf ein Minimum beschränkt. Für Frauen kann das existenzgefährdend sein. Nun will die Bundesregierung nachbessern.

Geschiedene können damit rechnen, mehr und länger Unterhalt zu bekommen - wenn sie lange verheiratet waren. Die Bundesregierung will das vor fünf Jahren verabschiedete neue Unterhaltsrecht nachbessern und die Ehedauer als eigenes Bemessungskriterium gesetzlich verankern. Damit sollen »Effekte, die bei der Reform nicht beabsichtigt waren«, beseitigt werden, hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bereits vor Monaten angekündigt.

Bis 2008 war das Unterhaltsrecht an dem in der Bundesrepublik verbreiteten Modell der Hausfrauen-Ehe orientiert: Männer verdienten das Geld, Frauen sorgten für Kinder, Haushalt und die Pflege von Angehörigen. Abgesichert wurde die traditionelle Rollenverteilung durch die gesetzliche Verpflichtung des Mannes, auch nach einer Trennung weiter für den gewohnten Lebensstandard der Exgattin zu sorgen.

Mit der Neuregelung war die »nacheheliche Solidarität« auf ein Minimum beschrän...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.