Kein Steuerabzug bei Schwangerschaft

Tagesmutterkosten

Schwangere Mütter können in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2011 nicht die Kosten für eine Tagesmutter geltend machen. Der Steuerabzug ist zwar bei einer Krankheit möglich, nicht aber bei einer Schwangerschaft, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 26. September 2012 bekannt gegebenen Urteil (Az. III R 80/09).

Es sei verfassungsgemäß, den Abzug von Kinderbetreuungskosten von Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder auch längeren Erkrankungen abhängig zu machen. Seit 2012 können private Kinderbetreuungskosten generell steuerlich geltend gemacht werden - allerdings weiterhin nur bis höchstens 4000 Euro pro Jahr. Nach d...


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