Kündigung ist zu begründen

Zahlungsverzug bei der Miete

Will ein Vermieter einen Mieter kündigen, muss er die Kündigung begründen. Das gilt auch, wenn er fristlos kündigen will, weil der Mieter wiederholt die Miete nicht gezahlt hat.

Welche Angaben muss der Vermieter dann machen? Laut BGH genügt es, nur den Zahlungsverzug und den Gesamtrückstand als Grund für die Kündigung zu nennen. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht erforderlich (BGH-Urteil ...


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