»Pflege-TÜV« umstritten

Sozialgerichte

Das Sozialgericht Münster hat den »Pflege-TÜV« gerügt. Der »Pflege-TÜV« beurteile lediglich die Dokumentation der Pflegeleistungen, nicht aber die pflegerische Tätigkeit selbst, urteilte das Gericht am 23. Oktober 2012 (Az. S 6 P 43/12).

Im verhandelten Fall des klagenden Pflegedienstes in Ahaus sah das Gericht in der veröffentlichten Bewertung eine Verletzung der Grundrechte. Der ambulante Pflegedienst sei mit der Note »gut« bewertet wo...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.