Pressefreiheit für Wikipedia

Persönlichkeitsrecht ist laut Gericht sekundär

Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt. Dies entschied das Landgericht Tübingen und wies damit die Klage eines Akademikers zurück, wie das Internet-Portal »heise.de« am Montag berichtete.

Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle. In der Abwägung...


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