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Freispruch für religiöse Beschneidung
Bundestag verabschiedete neues Gesetz
Mit einem neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch ist künftig geregelt, dass der bei Juden und Muslimen übliche Eingriff bei männlichen Säuglingen und Kindern unter Einhaltung bestimmter Bedingungen straffrei ist. Er muss nach den »Regeln der ärztlichen Kunst« vorgenommen werden und darf das Kindeswohl nicht gefährden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807219.freispruch-fuer-religioese-beschneidung.html
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