Adoption unterm Regenbogen
Verfassungsgericht prüft: Gleiches Recht für alle angenommenen Kinder?
Heute prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft künftig zu erweitern ist.
Gemeinsam können die schwulen oder lesbischen Paare bisher keine Kind adoptieren. Nur eine Person allein kann das in einer solchen Beziehung tun - wenn der andere Partner einwilligt.
Wenn ein Lebenspartner bereits ein leibliches Kind hat, kann das Stiefkind ebenfalls adoptiert werden. Ein bereits adoptiertes Kind kann der andere Partner seinerseits aber nicht adoptieren. Genau hierum geht es heute in Karlsruhe: Diese sogenannte Sukzessivadoption ist Ehepartnern möglich, den eingetragenen Lebenspartnern hingegen nicht. Vermutlich wird diese Ungleichbehandlung nicht weiter Bestand haben, denn eigentlich dürfen a-doptierte Kinder leiblichen gegenüber nicht benachteiligt werden. Weiterhin kann auch gefragt werden, ob es für ein Kind besser ist, zwei oder ein rechtliches Elternteil zu haben.
In Karlsruhe liegen eine Verfassungsbeschwerde und ein Normenkontrollverfahren zur Prüfung vor. In beiden Fällen wollen Menschen in eingetragen...
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