Versicherung muss zahlen - trotz Fahrerflucht

BGH-Urteil

Ein ungewöhnliches Urteil fällte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der hatte entschieden, dass Autofahrer nach einem selbstverschuldeten Unfall wie etwa einem Blechschaden an einem anderen Fahrzeug auch ihre Versicherung nachträglich informieren können, statt am Unfallort auf den Geschädigten zu warten.

Erfolgt die Benachrichtigung »unverzüglich nachträglich«, geht der Kaskoschutz nicht verloren, heißt es in dem am 21. November 2012 verkündeten Urteil (Az. IV ZR 97/11).

Im aktuellen Fall war der Kläger nach seinen eigenen Angaben morgens um ein Uhr in einer Kurve von einer Landstraße abgekommen, weil er dort stehenden Rehen ausweichen wollte. Dabei prallte er an einen Baum und hatte an seinem Auto einen Schaden ...


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