Wovon die Pflicht zur Steuerabgabe abhängt

Antwort auf Leserfragen zur Besteuerung von Renten

Im nd-ratgeber vom 28. November 2012 hatten wir an dieser Stelle über die »Blauen Briefe« der Finanzämter und damit über das Ende der steuerlichen Schonfrist der Rentner informiert. Dazu haben uns zahlreiche Anrufe, Mails und Leserbriefe erreicht, so dass unser Autor Dr. Rolf Sukowski, Geprüfter Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer (LStHV) und Hochschuldozent für Steuerrecht, heute noch einmal auf die Problematik der Besteuerung von Renten eingeht.

Grund für die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen für viele Rentner ist das Alterseinkünftegesetz von 2005, mit dem der Bundestag die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt hat. Seitdem entscheidet das Jahr, in dem der Rentenbezug begann, darüber, welcher Anteil der Alterseinkünfte versteuert werden muss.

Auch vor 2005 Steuerpflicht für die gesetzliche Rente

Auch vor 2005 war die gesetzliche Rente als Sonstige Einkünfte bereits steuerpflichtig, allerdings mit dem deutlich günstigeren sogenannten Ertragsanteil. Dieser mit einer Verzinsung der eingezahlten Beiträge vergleichbare steuerpflichtige Anteil hing davon ab, in welchem Alter sich der Betroffene in den Ruhestand verabschiedete. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzte, musste gerade einmal 27 Prozent seiner Rente versteuern. Auf Grund von Freibeträgen führte dies bei fast allen Rentnern zu einer Nichtveranlagung.

Dieser steuerpflichtige Anteil erhöhte si...


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