Der Wärmebedarf bestimmt Wohnkosten wesentlich mit

Energieausweise für Wohngebäude

Beim Kauf eines Autos ist eine der ersten Fragen: Wie hoch ist der Verbrauch? Angesichts ständig steigender Energiepreise ist die Antwort auf die Frage nach dem Heizenergieverbrauch einer Wohnung nicht minder wichtig. Schließlich bestimmt der Energiebedarf die Wohnkosten wesentlich.

Das berücksichtigt die »Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden«, kurz EnEV. Diese immer wieder ergänzte und sehr umfangreiche Verordnung schreibt vor, dass für Neubauten von Wohngebäuden oder bei Gebäudeveränderungen ein Energiebedarfsausweis vorzulegen ist (§ 16 Abs. 2 der EnEV), aus dem hervorgeht, wie hoch der Energieverbrauch ist.

Das gilt auch für die Vermietung von Wohnungen. Dem Wohnungsbewerber muss auf verlangen »unverzüglich« der Energieausweis vorgelegt werden, damit er den Verbrauch mit anderen Wohnungsangeboten vergleichen kann. Bei Neuvermietung oder beim Verkauf einer Wohnung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen dem Vermieter oder Verkäufer sogar Bußgelder bis zu 14 000 Euro.

Fachleute kritisieren allerdings, dass eine wünschenswerte Transparenz und Einfachheit des Ausweises noch nicht gegeben ist....


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