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Zehn Euro für einen »Urlaubsschein«

Asylbewerber klagte erfolgreich gegen Forderungen der Ausländerbehörde

Gegenstand der Gerichtsverhandlung im Verwaltungsgericht war gestern ein Streitwert von zehn Euro. Doch es geht um mehr. Es ist die Frage zu entscheiden, inwieweit die Ausländerbehörde einen Asylbewerber abkassieren darf oder nicht. Asylbewerber und in Deutschland »geduldete« Personen unterliegen der »Residenzpflicht«. Das heißt, sie müssen sich in dem Bundesland aufhalten, dem sie zugewiesen wurden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807811.zehn-euro-fuer-einen-urlaubsschein.html

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