Kranke sanieren ihre Kassen

LINKE will im Gesundheitsausschuss über Zuzahlungen beraten

Kaum jemand durchschaut das Zuzahlungswirrwarr im bundesdeutschen Gesundheitssystem. Auf der Grundlage verschiedener Regelungen werden kranken Menschen für Arzneimittel, Krücken oder Krankenhausaufenthalte jedes Jahr fünf Milliarden Euro zusätzlich zu den Krankenkassenbeiträgen abgeknöpft. Tendenz steigend.

Jeder kennt das Prozedere: Geht man als Patient ins Krankenhaus, so bekommt anschließend nicht nur die Krankenkasse eine Rechnung für die Blinddarmoperation, sondern auch dem Patienten flattert eine Zahlungsaufforderung ins Haus. Für jeden Krankenhaustag zahlt er zehn Euro dazu – das gilt 28 Tage lang. Ähnlich verhält es sich bei Rehaleistungen, Kuren, Fahrkosten, Zahnersatz, Haushaltshilfen, Heil- und Hilfsmitteln wie Krücken, Schuheinlagen, Verbandsmittel. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Apotheke zahlt der Patient zehn Prozent des Abgabepreises. Das sind mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Darüber hinaus kann auch noch eine Summe Geldes fällig werden, wenn der Kranke nicht damit einverstanden ist, statt eines gewohnten Medikamentes ein wirkstoffgleiches einer anderen Firma einzunehmen, weil dieses billiger ist. Besteht er auf dem alten, teureren, zahlt er die Differenz bis zu der Summe, die von seiner Krankenka...


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