Gericht erlaubt Schwerkranken unter bestimmten Bedingungen Cannabis-Anbau

Bislang wurden Anträge grundsätzlich abgelehnt / Arbeitsgemeinschaft spricht von »Meilenstein«

Münster (dpa/nd). Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil festgestellt (Az.: 13A 414/11).

Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk...


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