Übersicht

Welche Modelle gibt es in Europa beim Umgang mit säumigen Kunden der Energieanbieter

Belgien: Sozialtarif
Sperrung im Winter verboten
In Belgien gilt für Strom weitreichende Versorgungssicherheit durch einen Sozialtarif, bei dem die Grundgebühr entfällt und der Verbrauchspreis des günstigsten Anbieters zu Grunde gelegt wird. Zudem sind im Winter Gas- und Stromsperren verboten (Wallonische Region vier Monate; Flämische Region drei Monate). Der gesetzlich verankerte Status als »geschützter Kunde« erfasst alle Strombezieher, die den Sozialtarif in Anspruch nehmen und alle Haushalte, die sich in einem Schuldenberatungsverfahren befinden. Bei Zahlungsverzug werden die Sozialbehörden informiert. RB


Großbritannien: Prepaid-System
Selbstverpflichtung
In Großbritannien gelten Haushalte offiziell als energiearm, wenn sie mehr als zehn Prozent ihrer Einkünfte für die Wärmebereitstellung ausgeben. Bei Strom gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der großen Energiekonzerne, »schutzbedürftige Kunden« nicht vom Netz zu trennen. Vers...





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