Leiharbeiter nicht auf Dauerarbeitsplätze

Rechtsfrage

Berlin (nd-Meyer). Die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann deshalb seine Zustimmung zur Einstellung verweigern, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Bran...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.