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Ministerium muss Auskunft geben
Honorare für Berater sollen einsehbar sein
Berlin (epd/nd). Das Bundesfinanzministerium muss der Presse Auskünfte über die Honorare erteilen, die es einer Anwaltskanzlei für Beratertätigkeiten in den Jahren 2005 bis 2009 gezahlt hat. Dem Ministerium stehe kein Auskunftsverweigerungsrecht zu, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Richter gaben damit im Eilverfahren einer Klage des Springer-Konzerns statt. Gegen den Beschl...
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