Was sich 2013 ändert

Das neue Jahr bringt einige gesetzliche Veränderungen, darunter sind auch »Geschenke« der Bundesregierung im Wahljahr

Das neue Jahr bringt einige Veränderungen für den Bürger. Zum Teil erklären sich Regelungen aus Richtlinien der EU, die umgesetzt werden müssen. Teils sind es Gebühren, die an steigende Kosten angepasst, oder neue Erkenntnisse, denen Verordnungen angeglichen werden. Doch auch politische Botschaften liegen einigen Neuregelungen zugrunde: Botschaften der Bundesregierung an die Bürger im Wahljahr 2013 etwa. Auch wenn diese für den Einzelnen kaum spürbare Entlastungen bringen, wie das Beispiel der sinkenden Rentenversicherung zeigt. Ein Überblick.

Acht Euro mehr Almosen: Hartz IV erhöht, Rentenbeitrag sinkt

Arbeitsmarkt I:
Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich derzeit abschwächenden Konjunktur bereits zum 14. Dezember dieses Jahres auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben sowie Entlassungen möglichst verhindern.

Arbeitsmarkt II:
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung im Jahr 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Die höhere Minijobgrenze kommt auch Frührentnern zugute: Sie dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wir...




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