Ein Tabu wankt

Ist das strafrechtliche Inzestverbot aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht noch zeitgemäß?

In den letzten Jahrzehnten hat sich in der Bundesrepublik eine erstaunliche sexuelle Liberalisierung vollzogen. Was noch vor 40 Jahren abwertend als »Unzucht« bezeichnet und teilweise juristisch verfolgt wurde - Ehebruch, Beischlaf unter Verlobten, Masturbation, Homosexualität etc. -, fällt seit der Strafrechtsreform von 1973 unter den allgemeinen Begriff der »sexuellen Handlungen«, die zu praktizieren, heute jedermanns Privatsache ist.

An einem sexuellen Tabu jedoch haben alle Reformen bisher nicht zu rütteln vermocht. Die Rede ist vom sogenannten Inzest, dem Geschlechtsverkehr zwischen leiblichen Verwandten. In Deutschland gelten inzestuöse sexuelle Handlungen nach wie vor als Straftat, auch wenn sie einvernehmlich zwischen Erwachsenen erfolgen. Für Schlagzeilen sorgte vor wenigen Jahren der Fall des Patrick S., der sich mit 24 Jahren in seine Schwester verliebt hatte und anschließend vier Kinder mit ihr zeugte. Dafür wurde er me...


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