Finanzamt urteilt nach Verfassungsschutz

Der Frauenverband Courage ist angeblich »linksextrem« und deshalb nicht gemeinnützig

  • Marlene Göring
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Verschärfung der Abgabenverordnung, nach der eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zwangsläufig zum Verlust der Gemeinnützigkeit von Vereinen führt, wurde letzten Sommer durch bundesweite Proteste abgewendet. Trotzdem ist jetzt dem Frauenverband Courage genau das passiert.

Kurz vor Weihnachten lag es im Briefkasten: das Schreiben des Finanzamtes Wuppertal, das dem Frauenverband Courage die Gemeinnützigkeit aberkennt. Nicht nur darf der Verein für Frauenrechte nun keine Spendenquittungen mehr ausstellen und profitiert auch nicht länger von Steuervergünstigungen. Die Entscheidung gilt rückwirkend ab 2010. Nicht nur der Verein, sondern auch seine Spender der letzten Jahre müssen somit mit Forderungen des Finanzamtes nach Steuernachzahlungen rechnen.

»Unverschämt« nennt Courage die Begründung für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. »Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt«, heißt es im Schreiben des Finanzamtes. Tatsächlich wird der Frauenverband seit Jahren im Verfassungsschutzbericht und den Länder...


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