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Für Fahrdienste für Behinderte?

Rundfunkgebühr

Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen müssen für ihre Autoradios Rundfunkgebühren zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 12. Dezember 2012 in drei parallelen Rechtsstreiten, dass der Träger des Fahrdienstes keine Befreiung beantragen kann (BVerwG, Az. 6 C 33. 11-35.11). Allerdings hat die Sache einen Haken.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809311.fuer-fahrdienste-fuer-behinderte.html

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