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Einsicht in Originalunterlagen
Betriebskostenabrechnung
Bezweifeln Mieter die Richtigkeit ihrer Heiz- oder Betriebskostenabrechnung, so haben sie das Recht, anhand der Original-Rechnungsunterlagen zu prüfen, ob die Vermieteransprüche zu Recht bestehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809323.einsicht-in-originalunterlagen.html
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