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Resturlaub nicht auf Hartz IV anrechenbar

Aktuelle Urteile von Sozialgerichten

Ein nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II. Die sogenannte Urlaubsabgeltung sei eine zweckbestimmte Einnahme und nicht als Einkommen anzurechnen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf am 16. November 2012 (Az. S 10 AS 87/09).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809327.resturlaub-nicht-auf-hartz-iv-anrechenbar.html

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