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Resturlaub nicht auf Hartz IV anrechenbar
Aktuelle Urteile von Sozialgerichten
Ein nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II. Die sogenannte Urlaubsabgeltung sei eine zweckbestimmte Einnahme und nicht als Einkommen anzurechnen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf am 16. November 2012 (Az. S 10 AS 87/09).
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