Ein »Durchbruch« zu Lasten der Mieter

Die neue Mietrechtsreform

Auf seiner letzten Sitzung 2012 beschloss der Bundestag ein neues Mietrecht. Am 1. Februar soll es vom Bundesrat gehört werden, der mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen kann.

Das Wort von einem Durchbruch beim neuen Mietrecht machte die Medienrunde für jene Beschlüsse, über die seit Jahren teils heftig gestritten wurde. Die Bewertungen fallen - wie immer bei Neuerungen - unterschiedlich aus, je nachdem, auf welcher Seite die Bewerter stehen.

Wie sehen die Details aus, was kommt auf die Vermieter, vor allem aber auf die Mieter zu, schließlich ist von Mietrecht und nicht von Vermietrecht die Rede?

Begrenzung von Mieten, aber Neuvermietung ausgenommen

Mietsteigerungen sollen künftig begrenzt oder »gedeckelt« werden. Von einer Kappungsgrenze ist die Rede. Binnen drei Jahren dürfen die Mieten nur noch maximal um 15 statt bisher um 20 Prozent steigen. Das ist keine generelle Regelung. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat faktisch in letzter Minute diesen Passus aufgenommen, womit die Bundesländer die Möglichkeit bekommen, Mieten in besonders teuren und begehrten Städten oder S...


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