Darf ein Bewerber mit Tattoos ausgeladen werden?

Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht

Vor allem unter jungen Leuten ist es zunehmend »Mode«, ihren Körper an allen möglichen Stellen mit Tattoos zu überziehen. Dennoch darf ein junger Bewerber für die Ausbildung zum Polizeidienst wegen großflächiger Tattoos auf beiden Armen nicht einfach wegen fehlender Eignung abgelehnt werden.

Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem am 29. November 2012 verkündeten Urteil (Az. 1 K 1518/12) entschieden und sich damit gegen einen anderslautenden, 17 Jahre alten Erlass des Landesinnenministeriums gestellt. Laut Erlass verstoßen Tätowierungen eines Polizeibeamten gegen das Gebot der Neutralität. Stellenbewerber könnten da...


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