Der Fall eingetragener Lebenspartner

Bundesarbeitsgericht zur Hinterbliebenenversorgung

Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Dienstordnungsangestellten seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter.

Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA) unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Urteil vom 11. Dezember 2012 (Az. 3 AZR 684/10).

Der Kläger begründete im Jahr 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit Herrn B. Dieser war als Dienstordnungsangestellter bei der Beklagten beschäftigt.

Nach § 6 der Dienstordnung der Beklagten gelten für die Versorgung die Vo...


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