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Hürdenabbau in Hamburg

Drei-Prozent-Klausel für Bezirkswahlen gekippt

Die Drei-Prozent-Hürde bei der Wahl zu den Hamburger Bezirksversammlungen ist verfassungswidrig, entschied das Hamburger Landesverfassungsgericht. Künftig haben damit kleinere Parteien bessere Chancen auf ein Mandat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810025.huerdenabbau-in-hamburg.html

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