Nach Sturz kein Schmerzensgeld

Unfall

Wer auf einem vereisten Weg stürzt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Grundbesitzer, wenn es einen sicheren Ausweichweg gab.

In einem zu Jahresbeginn veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht München (Az. 212 C 12366/12) dies klargestellt. Es wies damit die Klage einer Mieterin ab, die vor einem Jahr auf dem Weg zum Müllhäuschen der Wohnanlage gestürzt war und sich Bänderrisse zugezogen hatte.

Sie argumentierte, der Vermieter habe den Weg nicht ausreichend geräumt - er habe damit seine Ve...


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