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Vorsicht - juristisches Glatteis

Winterdienst

Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter für rutschsichere Wege sorgen, sonst drohen Bußgeld und Schadenersatz. Auch wenn sie ihrerseits Dienstleister oder Mieter damit beauftragen, sind sie nicht von jeder Verantwortung frei. Doch ihre Haftung ist nicht grenzenlos. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. erklärt die Regeln.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810533.vorsicht-juristisches-glatteis.html

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