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Verkehrslärm in der Schlossallee

Mietminderung 1

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich Ende letzten Jahres in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen angenommen werden kann, dass Vermieter und Mieter stillschweigend die bei Vertragsabschluss gegebene geringe Belastung durch Verkehrslärm als vertragsgemäßen Zustand der Wohnung vereinbart haben, mit der Folge, dass die Miete bei einer Zunahme des Verkehrslärms gemindert sein kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810535.verkehrslaerm-in-der-schlossallee.html

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