Prüfen, wenn der Bescheid kommt

Mieterhöhungen

Mieterhöhung - die zum Jahresende vom Bundestag verabschiedete neue Mietrechtsreform lässt nicht viel Gutes erwarten, auch wenn die prozentualen Mietsteigerungen unter bestimmten Bedingungen gedeckelt wurden.

In schöner Regelmäßigkeit flattern die Bescheide der Vermieter ins Haus, mit denen eine Erhöhung der Miete angekündigt wird. Rechnet man die letzten Jahre auf, dann ist die einst so günstige Wohnung nun gar nicht mehr so preiswert.

Sicher, die dem Vermieter vom Gesetzgeber in die Hand gegebenen Steigerungsmöglichkeiten sind schwerlich abzuweisen. Doch ganz so wehrlos ist der Mieter nicht, wenn es um die Rechtmäßigkeit einer drohenden Mieterhöhung geht. Zudem hat der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Checkliste aufgestellt und auf einige Knackpunkte aufmerksam gemacht. Und auf die sollte man unbedingt achten.

Die Miete anheben und das entsprechende Schreiben absenden darf nur der Vermieter. Ist dieser beispielsweise verstorben und sollten dessen Erben die Absender sein, müssen diese einen Erbschein vorweisen können. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Besitzer auch im Grundbuch eingetragen sein, um eine Mieterhöhung vo...


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